White-Label-Strom ist Strom, den ein lizenzierter Energieversorger liefert und den ein anderes Unternehmen unter seiner eigenen Marke verkauft. Der Kunde schließt seinen Tarif bei dieser Marke ab. Belieferung, Bilanzierung, Netzentgelte, Stromsteuer und Abrechnung übernimmt der Versorger im Hintergrund.
Wer beim White-Label-Strom was macht
Am White-Label-Strom sind zwei Unternehmen beteiligt, und eine Software verbindet sie. Der Kunde sieht davon nur eines: die Marke, bei der er abschließt.
| Aufgabe | Wer sie übernimmt |
|---|---|
| Name, Logo, Farben und Domain | Der Markeninhaber |
| Tarifauswahl und Aufschlag pro Kilowattstunde | Der Markeninhaber |
| Kunden gewinnen, beraten, Angebot machen | Der Markeninhaber und sein Vertriebsteam, mit der Software |
| Liefervertrag | Wird mit dem Energieversorger geschlossen, der im Vertrag als Lieferant steht |
| Belieferung und Bilanzierung | Der Energieversorger |
| Netzentgelte, Stromsteuer, Abgaben | Der Energieversorger |
| Lieferantenwechsel und Marktkommunikation | Der Energieversorger |
| Abrechnung und Mahnwesen | Der Energieversorger |
So kommt ein Vertrag zustande
- Der Kunde rechnet auf der Website des Markeninhabers oder bekommt ein Angebot von dessen Team, mit dessen Logo.
- Er schließt online ab, in Textform. Im Vertrag steht der Energieversorger als Lieferant.
- Der Versorger meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Seit dem 6. Juni 2025 dauert der technische Wechsel an Werktagen 24 Stunden; die Kündigungsfrist des alten Vertrags gilt weiter.
- Ab Lieferbeginn liefert und rechnet der Versorger ab.
- Der Markeninhaber verdient seinen Aufschlag an jeder Kilowattstunde, solange der Kunde beliefert wird.
Ist White-Label-Strom erlaubt?
Ja. Entscheidend ist, dass ein Energieversorger die Pflichten eines Lieferanten erfüllt und der Kunde weiß, mit wem er den Liefervertrag schließt. Konkret heißt das:
- Der Energieversorger hat die Belieferung von Haushaltskunden bei der Bundesnetzagentur angezeigt (§ 5 EnWG).
- Verträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung werden in Textform geschlossen (§ 41b EnWG), zum Beispiel online mit Bestätigung per E-Mail.
- Die Stromkennzeichnung, also woher der Strom stammt, gibt der Versorger auf der Rechnung und im Werbematerial an (§ 42 EnWG).
- Werbeanrufe bei Verbrauchern brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt wird (§ 7a UWG).
White Label ist nicht dasselbe wie Vermittlung
Ein Vermittler verkauft den Tarif eines anderen Versorgers unter dessen Namen und bekommt dafür meist eine einmalige Provision. Beim White Label verkaufen Sie unter Ihrem eigenen Namen. Der Unterschied zeigt sich nach dem Abschluss: Der Kunde kennt Ihre Marke, Sie bleiben sein Ansprechpartner, und Ihre Marge läuft mit jeder Kilowattstunde weiter. Den ausführlichen Vergleich lesen Sie unter White Label statt Provision.
Wo es White-Label-Strom schon gibt
Das Modell ist im Strommarkt seit Langem verbreitet. Große Versorger führen Zweitmarken, kommunale Plattformen liefern Regionalstrom für Stadtwerke, und Marken aus Handel, Telekommunikation oder Mobilität verkaufen Strom, den ein Versorger im Hintergrund liefert. Mit einer fertigen Vertriebssoftware können heute auch kleinere Unternehmen eine eigene Strommarke führen: Energieberater, Makler, Solarteure oder Hausverwaltungen.
Für wen sich White-Label-Strom lohnt
- Energieberater und Energiemakler, die statt Einmalprovisionen eine laufende Marge wollen.
- Solarteure und PV-Installateure, deren Kunden nach der Montage weiter Strom aus dem Netz beziehen.
- Versicherungs- und Finanzmakler, die ihrem Bestand ein weiteres Produkt anbieten.
- Hausverwaltungen, Vereine und Verbände, die ihren Mitgliedern oder Mietern einen eigenen Tarif anbieten wollen.
Was Sie für den Start brauchen
- Eine Marke: Name, Logo, Farben, am besten eine eigene Domain.
- Zugang zu Kunden: einen Bestand, eine Website oder ein Vertriebsteam.
- Einen Energieversorger, der unter Ihrer Marke liefert.
- Eine Software, mit der Sie rechnen, anbieten und abschließen.
Bei uns kommen die letzten beiden zusammen: White-Label-Strom mit der Software für den Energievertrieb.
Häufige Fragen
Muss mein Kunde erfahren, wer ihn beliefert?
Ja. Im Vertrag ist der Energieversorger als Lieferant genannt. Im Angebot, im Rechner und im Kundenkontakt steht Ihre Marke.
Was verdiene ich mit White-Label-Strom?
Ihre Marge ist der Aufschlag, den Sie pro Kilowattstunde festlegen, mal dem Verbrauch Ihrer Kunden. Ein Haushalt mit 3.500 kWh im Jahr und 2,0 ct/kWh Aufschlag bringt 70 € im Jahr, solange er beliefert wird (Beispielwerte).
Brauche ich eine Lizenz als Energieversorger?
Nein. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur, den Bilanzkreis und die Abrechnung hat der Energieversorger. Sie verkaufen unter Ihrer Marke.
Funktioniert White-Label-Strom auch für Gewerbekunden?
Ja. Gewerbekunden verbrauchen meist deutlich mehr als Haushalte, entsprechend höher ist die Marge pro Kunde.
Quellen: § 5 EnWG (Anzeige der Energiebelieferung); § 41b EnWG (Textform und Verträge außerhalb der Grundversorgung); § 42 EnWG (Stromkennzeichnung); § 7a UWG (Einwilligung in Telefonwerbung); Verbraucherzentrale Niedersachsen: Lieferantenwechsel in 24 Stunden. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.