Eine gute Software für den Energievertrieb bringt einen Kunden von der ersten Stromrechnung bis zum Lieferbeginn, ohne dass jemand Daten abtippt oder Listen in Excel pflegt. Mit diesen zehn Fragen prüfen Sie jedes Angebot, auch unseres.
Vertriebssoftware ist nicht Abrechnungssoftware
Zuerst eine Abgrenzung, weil die Begriffe oft durcheinandergehen. Energieversorger arbeiten mit Systemen für Abrechnung und Marktkommunikation: Sie verwalten Zählerstände, Netzentgelte und Rechnungen und tauschen Daten mit den Netzbetreibern aus. Eine Software für den Energievertrieb sitzt davor. Sie gewinnt Kunden, rechnet Angebote, schließt Verträge ab und übergibt sie vollständig an den Versorger. Wer Strom unter eigener Marke verkauft, braucht die zweite; die erste betreibt der Versorger.
Die zehn Fragen
Liest die Software Stromrechnungen selbst aus?
Jeder abgetippte Wert ist eine Fehlerquelle. Gut ist, wenn die Software Verbrauch, Zählernummer, Marktlokations-ID und bisherigen Tarif aus einem PDF oder Foto liest und unsichere Werte markiert, statt zu raten.
Rechnet sie mit der Postleitzahl?
Strompreise hängen vom Netzgebiet ab, weil die Netzentgelte von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden sind. Ein Tarifrechner ohne Postleitzahl rechnet ungenau.
Sehen Sie Ersparnis und Marge zugleich?
Beim Angebot sollten Sie sehen, was Ihr Kunde spart und was Sie verdienen, und Ihren Aufschlag selbst einstellen können, bevor das Angebot rausgeht.
Trägt alles, was der Kunde sieht, Ihre Marke?
Rechner, Angebot, E-Mails und die Seite für den Abschluss. Ein fremdes Logo an einer Stelle genügt, damit der Kunde beim nächsten Mal direkt dort abschließt.
Schließt der Kunde digital und in Textform ab?
Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung brauchen einen Vertrag in Textform (§ 41b EnWG). Ein Online-Abschluss mit Bestätigung per E-Mail erfüllt das und spart Papier.
Fragt die Software nach, wenn etwas fehlt?
Ein Abschluss ohne Zählernummer oder mit falscher IBAN kommt zurück und kostet Tage. Besser ist eine Software, die Angaben schon bei der Eingabe prüft und Fehlendes beim Kunden nachfordert.
Bildet sie Ihre Vertriebsstruktur ab?
Mehrere Ebenen, eigene Rechte, eine Provision je Ebene und für jeden Partner ein eigener Link. Jeder Partner sollte nur seine Kunden sehen.
Speichert sie Einwilligungen mit Nachweis?
Für Werbeanrufe bei Verbrauchern brauchen Sie eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die Sie dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren müssen (§ 7a UWG). Ein Häkchen ohne Wortlaut und Zeitpunkt reicht dafür nicht.
Über welche Wege kommen Anfragen herein?
Ein Rechner für Ihre Website, ein Link pro Vertriebspartner, WhatsApp, eine API für Ihre eigenen Systeme. Jede Anfrage sollte mit ihrer Herkunft im CRM landen, damit Sie wissen, welcher Kanal sich lohnt.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, getrennte Daten für jeden Vertrieb, klare Löschfristen und eine Liste der beteiligten Dienstleister, auch für die KI-Funktionen.
Was Sie im Gespräch verlangen sollten
- Eine Vorführung mit einer Rechnung, die Sie selbst mitbringen.
- Ein Angebot mit Ihrem Logo, so wie Ihr Kunde es sieht.
- Die Antwort, welcher Energieversorger liefert und wie Preisänderungen weitergegeben werden.
- Die Kosten für Ihre Größe, schriftlich.
Wie unsere Software diese Fragen beantwortet, zeigt die Seite Software für den Energievertrieb.
Häufige Fragen
Was kostet eine Software für den Energievertrieb?
Das hängt von der Zahl der Nutzer, der Kunden und der Kanäle ab. Viele Anbieter, auch wir, nennen den Preis nach einem kurzen Gespräch.
Brauche ich zusätzlich ein CRM?
Nicht, wenn die Vertriebssoftware eines enthält. Haben Sie schon eines, sollte sich die Software per API und Webhooks anbinden lassen.
Wie lange dauert die Einführung?
Die Software mit Ihrer Marke ist in wenigen Tagen eingerichtet. Länger dauert meist, Tarife und Aufschläge festzulegen und das Team einzuarbeiten.
Quellen: § 41b EnWG (Textform und Verträge außerhalb der Grundversorgung); § 7a UWG (Einwilligung in Telefonwerbung). Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.