Glossar
Glossar Energievertrieb
Die wichtigsten Begriffe rund um Strom unter eigener Marke, kurz erklärt.
Begriffe von A bis Z
- Arbeitspreis
- Der Preis pro Kilowattstunde, meist in Cent. Er enthält Energie, Netzentgelte, Steuern und Abgaben und beim White Label auch den Aufschlag des Markeninhabers.
- Aufschlag
- Der Betrag in Cent pro Kilowattstunde, den ein Markeninhaber beim White Label auf den Tarif legt. Aufschlag mal Verbrauch ergibt seine Marge.
- Bilanzkreis
- Ein Energiekonto bei einem der vier Übertragungsnetzbetreiber, in dem Einspeisung und Verbrauch Viertelstunde für Viertelstunde verrechnet werden. Jeder Stromlieferant braucht einen.
- Dynamischer Stromtarif
- Ein Tarif, dessen Preis den Börsenpreisen folgt, oft Stunde für Stunde. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant ihn Kunden mit intelligentem Messsystem anbieten (§ 41a EnWG).
- Energiemakler
- Vermittelt Strom- und Gasverträge an Haushalte und Betriebe, meist gegen Provision. Mit White Label kann er unter eigener Marke verkaufen.
- Energievertrieb
- Alles zwischen dem ersten Kontakt und dem Lieferbeginn: Kunden gewinnen, beraten, Angebote rechnen, Verträge abschließen und übergeben.
- Grundpreis
- Der feste Betrag pro Monat oder Jahr, den ein Kunde unabhängig von seinem Verbrauch zahlt.
- Grundversorgung
- Die Belieferung durch den Grundversorger, also das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet (§ 36 EnWG). Wer keinen eigenen Vertrag schließt, landet hier. 2024 waren es laut Bundesnetzagentur rund 22 Prozent der Stromkunden.
- Lieferantenwechsel
- Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten. Seit dem 6. Juni 2025 ist der technische Wechsel an Werktagen in 24 Stunden abgeschlossen; Kündigungsfristen gelten weiter.
- Marktlokations-ID (MaLo-ID)
- Eine elfstellige Nummer, die die Stelle, an der Strom verbraucht oder eingespeist wird, eindeutig bezeichnet. Sie steht auf der Stromrechnung und ist beim Wechsel der wichtigste Schlüssel.
- Netzentgelt
- Das Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes. Es ist von Netzgebiet zu Netzgebiet verschieden, deshalb hängen Strompreise von der Postleitzahl ab.
- Provision
- Die Vergütung für einen vermittelten Vertrag, im Stromvertrieb meist einmalig beim Abschluss. Bei frühem Widerruf oder Kündigung kann sie zurückgefordert werden.
- Reststrom
- Der Strom, den ein Haushalt mit Photovoltaik zusätzlich aus dem Netz bezieht, etwa nachts und im Winter.
- Stromkennzeichnung
- Die Angabe, aus welchen Quellen der Strom eines Lieferanten stammt. Sie steht auf der Rechnung und im Werbematerial (§ 42 EnWG).
- Stromsteuer
- Eine Verbrauchsteuer auf Strom. Der Lieferant führt sie an das Hauptzollamt ab; im Arbeitspreis ist sie enthalten.
- Tarifrechner
- Ein Werkzeug, das aus Postleitzahl und Jahresverbrauch oder aus einer Stromrechnung berechnet, was ein Tarif kostet und was der Kunde gegenüber seinem bisherigen spart.
- Textform
- Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel eine E-Mail (§ 126b BGB). Stromverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung brauchen sie (§ 41b EnWG).
- Vertriebspartner
- Eine Person oder Firma, die für eine Marke verkauft und dafür eine Provision oder einen Anteil an der Marge erhält.
- White-Label-Strom
- Strom, den ein lizenzierter Energieversorger liefert und den ein anderes Unternehmen unter seiner eigenen Marke verkauft. Ausführlich erklärt im Artikel Was ist White-Label-Strom?
- Zählernummer
- Die Nummer des Stromzählers. Sie steht auf dem Zähler und auf der Rechnung und wird beim Wechsel zusammen mit der Marktlokations-ID gebraucht.