Ökostrom unter eigener Marke heißt: Ihr Energieversorger beliefert Ihre Kunden und entwertet für die gelieferte Menge Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Anlagen, und Sie verkaufen den Tarif unter Ihrem Namen. Entscheidend ist, dass alles, was Sie versprechen, durch die Stromkennzeichnung gedeckt ist.
Was einen Tarif zu Ökostrom macht
Strom aus der Steckdose ist physikalisch immer ein Mix. Was einen Tarif zu Ökostrom macht, ist ein Nachweis: der Herkunftsnachweis. Er bestätigt, dass eine Megawattstunde Strom in einer bestimmten Anlage aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Das Umweltbundesamt stellt ihn im Herkunftsnachweisregister aus, und der Lieferant entwertet ihn dort für die Menge, die er als Ökostrom liefert. Jeder Nachweis lässt sich nur einmal entwerten; so wird dieselbe Kilowattstunde nicht zweimal verkauft.
Ein Herkunftsnachweis ist kein Qualitätssiegel. Er sagt, woher der Strom kommt, nicht, ob der Anbieter den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt.
Warum geförderter EEG-Strom nicht zählt
Für Strom aus Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, gibt es in Deutschland keine Herkunftsnachweise. Diese Förderung bezahlen alle Stromkunden gemeinsam, deshalb steht der EEG-Anteil in jeder Stromkennzeichnung, egal welcher Tarif. Betreiber entscheiden sich entweder für die Förderung oder für den Verkauf von Herkunftsnachweisen, nicht für beides.
Was in der Stromkennzeichnung steht
Jeder Lieferant muss auf der Rechnung und im Werbematerial angeben, aus welchen Energiequellen sein Strom stammt (§ 42 EnWG). Bei einem Ökostrom-Tarif weist die Kennzeichnung den erneuerbaren Anteil aus, belegt durch entwertete Herkunftsnachweise. Diese Angaben kommen vom Energieversorger, der Ihre Marke beliefert, und gehören in jedes Angebot.
Gütesiegel: freiwillig, aber hilfreich
Labels wie das Grüner-Strom-Label oder das ok-power-Label prüfen zusätzliche Kriterien, etwa ob der Anbieter in neue Anlagen investiert. Sie sind freiwillig, kosten Geld und helfen Kunden, die genauer hinschauen. Für einen Ökostrom-Tarif unter Ihrer Marke sind sie keine Pflicht.
Was Sie werben dürfen und was nicht
- „100 % Ökostrom" nur, wenn die gesamte gelieferte Menge mit Herkunftsnachweisen belegt ist.
- Keine allgemeinen Umweltversprechen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" ohne anerkannten Nachweis. Die EU hat die Regeln für solche Aussagen verschärft (Richtlinie (EU) 2024/825), anzuwenden seit dem 27. September 2026.
- Konkret statt vage: „Strom aus erneuerbaren Energien, belegt mit Herkunftsnachweisen" sagt mehr als jedes Adjektiv.
So bieten Sie Ökostrom mit White Label an
- Sie wählen den Ökostrom-Tarif Ihres Energieversorgers und legen Ihren Aufschlag fest.
- Die Stromkennzeichnung und die Herkunftsnachweise kommen vom Versorger.
- Ihr Angebot zeigt Tarif, Kennzeichnung und Ersparnis, mit Ihrer Marke.
- Ihr Kunde schließt online ab; der Versorger liefert und entwertet die Nachweise.
Unser Team kommt aus dem Energiehandel und kennt Herkunftsnachweise aus dem Großhandel. Wie das Modell als Ganzes funktioniert, zeigt die Seite White-Label-Strom.
Häufige Fragen
Ist Ökostrom unter eigener Marke teurer?
Meist nur wenig. Der Aufpreis für Herkunftsnachweise ist im Verhältnis zum Arbeitspreis gering; Ihr Aufschlag bleibt Ihre Entscheidung.
Kann ich den Solarstrom meiner Kunden als Ökostrom verkaufen?
Nicht ohne Weiteres. Strom aus EEG-geförderten Anlagen erhält keine Herkunftsnachweise. Der Ökostrom-Tarif für den Netzbezug ist davon unabhängig.
Brauche ich ein Gütesiegel?
Nein. Gütesiegel sind freiwillig. Pflicht ist, dass Ihre Aussagen durch die Stromkennzeichnung gedeckt sind.
Quellen: Umweltbundesamt: Herkunftsnachweisregister (HKNR); § 42 EnWG (Stromkennzeichnung); Richtlinie (EU) 2024/825 (Umweltaussagen in der Werbung). Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.