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White-Label-Stromanbieter finden: acht Fragen an jeden Partner

13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit · Francisco José Demonte

Ein White-Label-Stromanbieter ist der Energieversorger, der Ihre Kunden beliefert, während Sie unter Ihrer eigenen Marke verkaufen. Von ihm hängt ab, welche Tarife Sie anbieten können, wie viel Marge bleibt und wie zufrieden Ihre Kunden mit Abrechnung und Service sind. Diese acht Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen, bevor Sie unterschreiben.

Was ein White-Label-Stromanbieter übernimmt

Der White-Label-Stromanbieter trägt alles, wofür man in Deutschland eine Zulassung als Lieferant braucht: die Anzeige bei der Bundesnetzagentur (§ 5 EnWG), den Bilanzkreis, die Verträge mit den Netzbetreibern, die Stromsteuer, den Lieferantenwechsel und die Abrechnung. Sie bringen Marke, Kunden und Vertrieb. Im Liefervertrag steht er als Lieferant; vorne sieht Ihr Kunde Ihren Namen.

Die acht Fragen

1. Ist der Versorger als Lieferant angezeigt, und seit wann liefert er?

Fragen Sie nach der Anzeige nach § 5 EnWG und danach, wie lange der Versorger schon Haushalts- und Gewerbekunden beliefert. Ein Partner, der selbst gerade erst startet, ist ein zusätzliches Risiko für Ihre Marke.

2. Welche Tarife kann ich unter meiner Marke anbieten?

Festpreis mit Preisgarantie, Ökostrom, flexible Tarife, Gewerbetarife und für Kunden mit intelligentem Messsystem ein dynamischer Tarif, den jeder Lieferant seit dem 1. Januar 2025 anbieten muss (§ 41a EnWG). Je breiter die Auswahl, desto mehr Kunden können Sie bedienen.

3. Wie entsteht meine Marge, und wer legt sie fest?

Üblich ist ein Aufschlag pro Kilowattstunde, den Sie innerhalb einer Obergrenze selbst wählen. Lassen Sie sich schriftlich geben, wie die Marge berechnet, wann sie ausgezahlt und wie sie nachgewiesen wird.

4. Wie werden Preisänderungen weitergegeben?

Ändert der Versorger seine Preise, müssen Ihre Kunden rechtzeitig vorher informiert werden und können dann kündigen. Fragen Sie, wie früh Sie davon erfahren, wer die Kunden informiert und unter welchem Namen.

5. Wer betreut die Kunden nach dem Abschluss?

Rechnungsfragen, Umzüge, Zählerstände und Mahnungen landen meist beim Versorger. Klären Sie, unter welcher Marke diese Post verschickt wird und welche Anliegen bei Ihnen ankommen.

6. Gibt es eine Software, mit der ich verkaufen kann?

Eine Marke ohne Tarifrechner, Angebot mit Ihrem Logo und digitalen Abschluss in Textform bleibt ein Logo. Woran Sie eine gute Software erkennen, steht im Ratgeber Software für den Energievertrieb auswählen.

7. Wem gehören die Kunden, wenn wir uns trennen?

Der wichtigste Punkt im Vertrag. Klären Sie, was mit Ihrem Bestand passiert, wenn die Zusammenarbeit endet, wer die Kundendaten verarbeitet und auf welcher Grundlage.

8. Was kostet es, und wie lange bin ich gebunden?

Einrichtung, laufende Kosten oder ein Anteil an Ihrer Marge, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen: Lassen Sie sich alles schriftlich und für Ihre Größe beziffern.

Warnsignale

  • Keine schriftliche Auskunft darüber, wie Ihre Marge berechnet wird.
  • Kein Zugriff auf Ihre eigenen Kundendaten.
  • Keine klare Antwort, was mit Ihrem Bestand nach dem Ende der Zusammenarbeit passiert.
  • Kein Weg, Kunden digital und in Textform abzuschließen (§ 41b EnWG).

Wie wir die acht Fragen beantworten

Bei White Label Energie liefert ein lizenzierter Partner-Versorger, die Software für Tarifrechner, Angebot, Abschluss und Provisionen ist inklusive, und Ihre Kunden bleiben in Ihrem Bestand. Die Zahlen für Ihre Größe nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch. Wie das Modell funktioniert, zeigt die Seite White-Label-Strom.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem White-Label-Stromanbieter und einem Vermittler?

Ein Vermittler verkauft die Tarife eines Versorgers unter dessen Namen. Beim White-Label-Stromanbieter verkaufen Sie unter Ihrem eigenen Namen, und der Anbieter liefert im Hintergrund.

Brauche ich als Partner eine eigene Lizenz?

Nein. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur und die Pflichten eines Lieferanten liegen beim White-Label-Stromanbieter.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Das hängt vom Vertrag ab. Deshalb gehört die Frage, was mit Ihrem Bestand passiert, vor die Unterschrift.

Quellen: § 5 EnWG (Anzeige der Energiebelieferung); § 41a EnWG (Lastvariable, tageszeitabhängige und dynamische Tarife); § 41b EnWG (Textform und Verträge außerhalb der Grundversorgung). Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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