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Praxis

Stromtarif unter eigener Marke für Solarteure: Reststrom, Kundenbindung, Marge

13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit · Francisco José Demonte

Ein Haus mit Photovoltaik braucht weiter Strom aus dem Netz: nachts, im Winter und oft mehr als vorher, wenn eine Wärmepumpe oder ein E-Auto dazukommt. Diesen Reststrom kauft Ihr Kunde meist bei einem fremden Versorger. Mit einem Stromtarif unter Ihrer Marke bleibt er nach der Montage Ihr Kunde, und Sie verdienen an jeder Kilowattstunde aus dem Netz.

Warum Reststrom zum Solarteur passt

  • Das Vertrauen ist schon da. Wer Ihnen eine Anlage aufs Dach setzen lässt, hört auch beim Strom auf Sie.
  • Der Zeitpunkt stimmt. Mit der Inbetriebnahme ändert sich, wie viel Strom der Haushalt aus dem Netz bezieht. Das ist der natürliche Anlass, den Tarif zu prüfen.
  • Der Kontakt bleibt. Statt eines Abschieds nach der Abnahme haben Sie einen Grund, sich jedes Jahr zu melden, für Wartung, Speicher oder Wallbox.
  • Laufende Einnahmen zwischen den Projekten, unabhängig von der Auftragslage.

Was mit der Einspeisung passiert

Der Stromtarif betrifft nur den Strom, den Ihr Kunde aus dem Netz bezieht. Die Einspeisung läuft getrennt davon weiter, zum Beispiel über die Einspeisevergütung nach dem EEG, die der Netzbetreiber zahlt. Ihr Kunde muss daran nichts ändern.

Welche Tarife Sie anbieten können

Mit White Label wählen Sie aus den Tarifen des Energieversorgers, der Ihre Marke beliefert, und legen Ihren Aufschlag fest. Für Haushalte mit PV-Anlage sind das vor allem:

  • Ein Reststromtarif mit Preisgarantie, damit die Rechnung planbar bleibt.
  • Tarife für Wärmepumpe oder E-Auto, wenn der Versorger sie anbietet.
  • Ein dynamischer Tarif für Kunden mit intelligentem Messsystem. Jeder Stromlieferant muss seit dem 1. Januar 2025 einen solchen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Ob es ihn unter Ihrer Marke gibt, hängt vom Versorger ab.

So läuft es im Alltag

  1. Im Angebot für die Anlage steht neben Modulen und Speicher ein Stromtarif mit Ihrem Namen.
  2. Bei der Übergabe scannt Ihr Kunde einen QR-Code und lädt seine letzte Stromrechnung hoch.
  3. Die Software liest Verbrauch und Zählerdaten aus und rechnet Ihren Tarif. Den Aufschlag legen Sie fest.
  4. Ihr Kunde schließt online ab. Den Wechsel übernimmt der Energieversorger, technisch an Werktagen in 24 Stunden.
  5. Im CRM sehen Sie, welche Ihrer Anlagenkunden schon bei Ihnen Strom beziehen und welche nicht.

Eine Beispielrechnung

Ein Haushalt bezieht nach der Installation noch 2.500 kWh im Jahr aus dem Netz. Mit 2,0 ct/kWh Aufschlag sind das 50 € im Jahr. Wer im Jahr 150 Anlagen baut und jedem zweiten Kunden den eigenen Tarif verkauft, hat nach drei Jahren 225 Stromkunden und damit 11.250 € Marge im Jahr, ohne eine zusätzliche Montage.

Beispielwerte. Wie viel Strom ein Haushalt nach der Installation noch aus dem Netz bezieht, hängt von Anlage, Speicher und Verbrauch ab.

Worauf Sie achten sollten

  • Getrennte Verträge. Der Stromvertrag ist ein eigener Vertrag mit eigenem Widerrufsrecht. Koppeln Sie ihn nicht an die Anlage.
  • Einwilligung für Anrufe. Wer Kunden später zum Stromtarif anrufen will, braucht vorher deren ausdrückliche Einwilligung (§ 7a UWG).
  • Eine ehrliche Rechnung. Zeigen Sie die Ersparnis gegenüber dem bisherigen Tarif des Kunden.

Häufige Fragen

Brauche ich als Solarteur eine Lizenz als Energieversorger?

Nein. Die Pflichten eines Lieferanten trägt der Energieversorger, der Ihre Marke beliefert. Sie verkaufen unter Ihrem Namen.

Kann ich auch Kunden ohne PV-Anlage beliefern?

Ja. Ihr Tarif steht jedem Haushalt und jedem Betrieb offen, den der Versorger beliefern kann.

Ist das dasselbe wie Mieterstrom?

Nein. Mieterstrom ist ein eigenes Modell mit eigenen Regeln. Hier geht es um den Strom, den Haushalte und Betriebe aus dem Netz beziehen.

Quellen: § 41a EnWG (Lastvariable, tageszeitabhängige und dynamische Tarife); § 7a UWG (Einwilligung in Telefonwerbung); Verbraucherzentrale Niedersachsen: Lieferantenwechsel in 24 Stunden. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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