Wer Stromanbieter werden will, hat drei Wege: selbst Energieversorger werden, als Vermittler fremde Tarife verkaufen oder mit White Label eine eigene Strommarke führen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer die Pflichten eines Energieversorgers trägt. Für Energieberater, Solarteure, Makler und Hausverwaltungen ist meist der dritte der kürzeste.
Weg 1: Selbst Energieversorger werden
Wer Haushaltskunden in Deutschland mit Strom beliefern will, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit der Bundesnetzagentur anzeigen (§ 5 EnWG) und dabei seine personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit darlegen. Das ist der Anfang. Dazu kommen unter anderem:
- Ein Bilanzkreis beim Übertragungsnetzbetreiber, damit Ihre Einspeisung und Ihr Verbrauch Viertelstunde für Viertelstunde verrechnet werden.
- Lieferantenrahmenverträge mit jedem Verteilnetzbetreiber, in dessen Netz Sie Kunden haben – in Deutschland gibt es Hunderte.
- Die Marktkommunikation nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur, über die Wechsel, Zählerstände und Netzentgelte laufen.
- Die Stromsteuer: Als Versorger brauchen Sie eine Erlaubnis des Hauptzollamts und führen die Steuer ab.
- Beschaffung und Risikomanagement, denn Sie kaufen den Strom ein, bevor Ihre Kunden ihn bezahlen.
- Abrechnung, Mahnwesen, Stromkennzeichnung und seit dem 1. Januar 2025 auch das Angebot eines dynamischen Tarifs für Kunden mit intelligentem Messsystem (§ 41a EnWG).
Der Lohn ist die volle Kontrolle über Preise und Marge. Der Preis sind Zeit, Kapital, Personal und das Risiko schwankender Einkaufspreise. Für die meisten Vertriebe lohnt sich das erst ab einer sehr großen Kundenzahl.
Weg 2: Als Vermittler fremde Tarife verkaufen
Der schnellste Einstieg: Sie vermitteln Tarife bestehender Versorger und erhalten dafür eine Provision, meist einmalig pro Abschluss. Sie brauchen dafür weder Anzeige noch Bilanzkreis.
Der Nachteil: Der Kunde schließt bei einer fremden Marke ab. Er kennt danach den Versorger, nicht Sie. Wechselt er bei der nächsten Preisrunde, verdienen Sie daran oft nichts mehr, und Ihr Bestand ist kaum etwas wert.
Weg 3: White Label – Ihre Marke, die Pflichten beim Versorger
Beim White Label verkaufen Sie Strom unter Ihrem eigenen Namen. Ein lizenzierter Energieversorger beliefert Ihre Kunden und trägt die Pflichten aus Weg 1. Im Vertrag ist er als Lieferant genannt; Ihr Kunde sieht vorne Ihre Marke.
- Sie bestimmen Name, Tarife und Ihren Aufschlag pro Kilowattstunde
- Ihre Marge läuft, solange der Kunde beliefert wird
- Ohne Anzeige, Bilanzkreis, Netzbetreiberverträge und eigene Abrechnung
Worauf Sie achten sollten: Wer ist der Energieversorger dahinter, wie werden Preisänderungen weitergegeben, und gibt es eine Software, mit der Sie und Ihr Team tatsächlich verkaufen können? Eine Marke ohne Tarifrechner, Angebot und Abschluss bleibt ein Logo.
Die drei Wege im Überblick
| Eigener Versorger | Vermittler | White Label | |
|---|---|---|---|
| Eigene Marke | Ja | Nein | Ja |
| Anzeige bei der Bundesnetzagentur | Pflicht | Nicht nötig | Nicht nötig |
| Bilanzkreis, Netzverträge, Abrechnung | Selbst | Nicht nötig | Beim Versorger |
| Preisrisiko beim Einkauf | Bei Ihnen | Keins | Beim Versorger |
| Einnahmen | Laufende Marge | Meist einmalige Provision | Laufende Marge |
| Bis zum Start | Lange | Kurz | Kurz |
Für wen sich welcher Weg lohnt
Ein eigener Energieversorger lohnt sich für Unternehmen, die Beschaffung und Risiko selbst steuern wollen und die Mittel dafür haben. Vermittlung passt, wenn Strom nur ein Nebenprodukt ist. Wer Kunden langfristig an die eigene Marke binden und laufend verdienen will, ohne ein Energieunternehmen aufzubauen, ist mit White Label am besten bedient.
Wie das bei uns aussieht, zeigt die Seite White-Label-Strom; die Werkzeuge dafür stehen bei der Software für den Energievertrieb.
Quellen: § 5 EnWG (Anzeige der Energiebelieferung); § 41a EnWG (Lastvariable, tageszeitabhängige und dynamische Tarife). Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.