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Praxis

Strom für Hausverwaltungen: ein eigener Tarif für Mieter und Eigentümer

19. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Francisco José Demonte

Eine Hausverwaltung ist bei jedem Einzug dabei und kennt jeden Eigentümer und jeden Zähler im Haus. Mit einer eigenen Strommarke wird daraus ein Zusatzgeschäft: Sie bieten Mietern und Eigentümern einen Tarif unter Ihrem Namen an und verdienen an jeder gelieferten Kilowattstunde, ohne selbst Energieversorger zu werden. Was dabei geht, was nicht und worauf Sie achten sollten.

Warum gerade Hausverwaltungen

Der Einzug ist der richtige Moment. Wer in eine Wohnung zieht und Strom verbraucht, ohne einen Vertrag abzuschließen, landet automatisch in der Grundversorgung (§ 36 EnWG): Der Vertrag kommt schon durch die Entnahme zustande (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Die Grundversorgung ist oft nicht der günstigste Tarif, und viele merken das erst mit der ersten Abrechnung. Bei der Wohnungsübergabe notieren Sie ohnehin den Zählerstand. Das ist der natürliche Moment für ein Angebot.

Man kennt Sie. Eigentümer und Mieter haben mit Ihnen schon einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Ein Tarif der eigenen Verwaltung ist leichter zu erklären als der eines unbekannten Anbieters.

Die Gelegenheiten kommen von allein. Jeder Mieterwechsel, jede neue Wohnung und jede neue Eigentümergemeinschaft in Ihrem Bestand ist eine neue Chance, ohne dass Sie Kunden suchen müssen.

Wem Sie was anbieten können

Mieterinnen und Mieter beim Einzug

Den Haushaltsstrom für die Wohnung. Mieter wählen ihren Stromanbieter frei: Ihr Tarif ist ein Angebot, keine Bedingung, und gehört nicht in den Mietvertrag. Gut funktioniert ein QR-Code im Übergabeprotokoll oder in der Willkommensmappe, der direkt zum Stromrechner auf Ihrer Website führt.

Eigentümer

Selbstnutzende Eigentümer und Vermieter für ihre eigenen Wohnungen, dazu die Gewerbeeinheiten in den Häusern, die Sie verwalten.

Allgemeinstrom

Treppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung, Heizungspumpe: Diesen Strom bezieht die Gemeinschaft oder der Vermieter, und meist kümmert sich die Verwaltung um den Vertrag. Hier gilt eine Regel vor allen anderen: Wenn Sie an einem Vertrag mitverdienen, den Sie für Ihre Auftraggeber abschließen, legen Sie das offen und lassen Sie die Eigentümer entscheiden. Transparenz schützt Ihr wichtigstes Kapital, das Vertrauen.

Kein Mieterstrom

Mieterstrom ist etwas anderes: Strom aus einer Solaranlage auf dem Gebäude, den die Bewohner direkt beziehen, mit eigenen Regeln (§ 42a EnWG). Eine eigene Strommarke braucht keine Anlage auf dem Dach. Ihre Kunden werden über das öffentliche Netz beliefert, mit dem Tarif, den Sie anbieten.

Wie es funktioniert

  • Der Partner-Versorger beliefert Ihre Kunden. Er ist als Lieferant angezeigt (§ 5 EnWG), rechnet ab und kümmert sich um den Lieferantenwechsel.
  • Sie bringen Marke und Kontakt: das Angebot, den Stromrechner auf Ihrer Website und den Abschluss in Textform, wie ihn § 41b EnWG für Haushaltskunden verlangt.
  • Die Software zeigt Ihnen jeden Abschluss mit Herkunft und Marge, und Ihr Team sieht, wo ein Angebot hängen geblieben ist.

Einwilligung und Datenschutz

Die Mieterliste der Verwaltung ist keine Werbeliste. Für Werbeanrufe und Werbe-E-Mails brauchen Sie vorher eine ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG), und die Einwilligung in Telefonwerbung müssen Sie dokumentieren und aufbewahren (§ 7a UWG). Einfacher ist es, das Angebot dort zu machen, wo der Kunde selbst entscheidet: bei der Übergabe, in der Willkommensmappe oder mit einem Aushang und einem QR-Code. Wer sich dann meldet, gibt seine Einwilligung selbst, und sie wird mit Datum gespeichert. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Eine Beispielrechnung

Ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh im Jahr. Ein Aufschlag von 2 Cent pro Kilowattstunde ergibt 70 € Marge im Jahr, solange der Kunde bleibt. Bei 200 Wohnungen im Bestand, von denen jede vierte Ihren Tarif nimmt, sind das 50 Haushalte und 3.500 € im Jahr, jedes Jahr wieder und ohne zusätzliche Termine.

So starten Sie

  • 1. Marke und Tarife festlegen: Name, Logo, Festpreis- oder Ökostromtarif und Ihr Aufschlag.
  • 2. Den Einzug ausstatten: QR-Code ins Übergabeprotokoll und in die Willkommensmappe, Stromrechner auf Ihre Website.
  • 3. Abschlüsse verfolgen: Im CRM sehen Sie, wer abgeschlossen hat und was noch offen ist.

Häufige Fragen

Darf eine Hausverwaltung Strom verkaufen?

Ja. Sie verkaufen unter Ihrer Marke, beliefert werden die Kunden vom Partner-Versorger, der als Lieferant angezeigt ist. Eine eigene Anzeige als Energieversorger brauchen Sie dafür nicht.

Muss der Mieter den Tarif der Verwaltung nehmen?

Nein. Mieter wählen ihren Stromanbieter frei. Ihr Tarif ist ein Angebot, das sie annehmen können oder nicht.

Kann ich den Allgemeinstrom der Gemeinschaft auf meine Marke umstellen?

Ja, wenn die Eigentümer einverstanden sind. Weil Sie daran mitverdienen, legen Sie das offen und lassen Sie die Eigentümer entscheiden.

Ist das dasselbe wie Mieterstrom?

Nein. Mieterstrom ist Strom aus einer Anlage auf dem Gebäude, mit eigenen Regeln (§ 42a EnWG). Ihre Strommarke beliefert jede Wohnung über das öffentliche Netz und braucht keine eigene Anlage.

Quellen: § 36 EnWG (Grundversorgungspflicht); § 2 StromGVV (Vertragsschluss in der Grundversorgung); § 41b EnWG (Textform und Verträge außerhalb der Grundversorgung); § 42a EnWG (Mieterstromverträge); § 7a UWG (Einwilligung in Telefonwerbung). Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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